Produktsicherheit
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KINDERSPIELZEUG
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INSPEKTIONEN
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LABORTESTS
--> CODE OF CONDUCT
Seit 1991 beziehen wir unsere Artikel größtenteils
direkt von Herstellern in Fernost und arbeiten heute mit eigenen
Sourcing Agents in Hong Kong und Shanghai.
Wir sind selbst regelmäßig vor Ort,
besuchen Messen, besichtigen und kontrollieren die Produktionsstätten
unserer alten und neuen Lieferanten.
Bei der Auswahl unserer Lieferanten legen wir
großen Wert auf den Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO
9001:2000 und ggfs. auch nach Umwelt DIN ISO 14000 und bevorzugen
diese.
Unsere langjährige Erfahrung sowie die
Zusammenarbeit mit SGS garantiert unseren Kunden auch beim Thema
Zugabeartikel einwandfreie Qualität und sichere Produkte.
Wir achten schon lange streng auf die Einhaltung
aller Qualitätsvorgaben (AQL) und gesetzlichen Vorschriften
(EU Normen). Selbst darüber hinausgehenden individuellen Vorgaben
unserer Kunden, z.B. bzgl. der Verwendung von PVC oder der Einhaltung
des strengeren OEKO TEX Standards bei Textilien o.ä. wird selbstverständlich
entsprochen.
Bereits im Vorfeld einer Promotion kann so durch selektive Vorschläge
der Einsatz unerwünschter Materialien gezielt vermieden werden.
Wie erwähnt, arbeiten wir eng zusammen
mit SGS, die für uns vor Ort die Produktionsabläufe sowie
die Einhaltung der jeweils anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben prüft,
bestätigt und ggfs. zertifiziert.
Die Sicherheitsprüfung neuer Artikel lassen wir von den zuständigen
TÜV-Prüfstellen in Deutschland vornehmen.
Je nach dem Gefährdungspotential
der Artikel und in Absprache mit unseren Kunden wird festgelegt,
welche Nachweise gewünscht und vom Lieferanten beizubringen
sind.
KINDERSPIELZEUG
Für das Inverkehrbringen von Kinderspielzeug besteht die Norm
DIN EN 71, deren Anforderungen erfüllt sein müssen. Beim
Inverkehrbringen muss das Spielzeug der CE-Kennzeichnung versehen
sein, durch die der Hersteller oder Importeur bestätigt, dass
das Spielzeug den europäischen grundlegenden Sicherheitsanforderungen
entspricht.
Das CE-Zeichen stellt einen wesentlich niedrigeren Sicherheitsstandard
dar als die DIN EN 71. Aus diesem Grunde lassen wir unsere Artikel
ggfs. nach der strengeren DIN EN 71 prüfen.
Auf die Einhaltung aller Vorschriften bzgl. Chemie in Kinderspielzeug,
wie z.B. das PVC-Verbot für Babyspielsachen, legen wir erhöhten
Wert.
Hierbei gilt es eine Vielzahl von Punkten zu
beachten:
- Anforderungen bezüglich mechanischer Merkmale
- Anforderungen bezüglich der chemischen Zusammensetzung
- Anforderungen bezüglich der Entflammbarkeit
- Anforderungen bezüglich elektrischer Merkmale
- Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit
Vorschriftgemäß werden Spielsachen mit Gebrauchsanweisungen,
aber ggfs. mit auch Verwendungsbeschränkungen und speziellen
Warnhinweisen, z.B.: "Nicht geeignet für Kinder unter
3 Jahren. Enthält verschluckbare Kleinteile!“ versehen.
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INSPEKTIONEN
Bedingt durch ein weltweites Netzwerk von
Inspektoren ist SGS in der Lage, unsere Lieferanten vor Ort zu beurteilen
und uns einen genauen Überblick über den Qualitätsausfall
zu geben. SGS arbeitet nach der anerkannten Inspektionsmethode DIN
ISO 2859-1 und stellt detaillierte Inspektionsberichte aus.
Es bestehen - in Absprache mit unseren
Kunden - folgende Inspektionsmöglichkeiten:
Pre Production Check:
Sichert die Produktion schon vor Produktionsstart ab und reduziert
das Risiko einer Gefährdung der Produktion durch mangelhafte
Materialien und Komponenten.
Initial Production Check:
Sichert Ihre Produktion bei Produktionsbeginn ab und ermöglicht
rechtzeitige Korrekturen festgestellter Mängel.
During Production Check:
überprüft die Qualität während der Produktion
und ermöglicht die Beurteilung der Produktqualität in
der laufenden Herstellung.
Final Random Inspection:
Diese Stichprobenendkontrolle beinhaltet das Erscheinungsbild, die
Verarbeitungsqualität und Funktion bis hin zu Etikettierung
und Verpackung vor Auslieferung der Produkte.
- Nachbearbeitung oder auch 100%ige Qualitätskontrollen in
Einzelfällen
- Permanente Qualitätskontrollen bei unseren Lieferanten
- Loading Supervision (L/S) Die Überwachung der Verladung
unserer Ware in Container.
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LABORTESTS
Seitens der Verbraucher wächst auch im Bereich Zugabeartikel
das Bewußtsein und die berechtigte Nachfrage nach umweltfreundlichen
Produkten, die Ihre Gesundheit nicht beeinträchtigen.
Wir setzen deshalb auf Qualität, Leistung und ggfs. anerkannte
Prüfzeichen, indem wir Zugabeartikel analysieren / testen lassen
und so die Unbedenklichkeit sicherstellen und nachweisen können.
In zertifizierten Laboratorien und mit Hilfe
der Spezialisten von SGS liegt der Fokus auf der Bestimmung von
gefährlichen bzw. verbotenen Substanzen und Einhaltung der
Standards.
Es wird je nach Artikel getestet auf:
- Allergisierende Dispersionsfarbstoffe: Einsatz als Farbmittel
für synthetische Fasern
- AZO-Farbstoffe: Häufig eingesetzte Farbstoffklasse, von
denen einige gesetzlich verboten sind (BGVO).
- Cadmium (in PVC): Toxisches Metall, das zum Stabilisieren und
Färben von Kunststoffen (PVC) eingesetzt wird.
- Chlororganische Carrier: Färbehilfsmittel für synthetische
Fasern, einige dieser Carrier können krebserregend sein.
- Chrom VI: Verwendung in Lederproduktion und Textilfärbung
- Formaldehyd: Häufig eingesetzte Substanz (Glanz, Antiknitter,
Bügelleicht, etc.), kann krebserregend sein.
- Krebserregende Farbstoffe: Eingesetzte Farbstoffe unterschiedlicher
Klassen
- Nickelabgabe: Häufig eingesetztes Metall in Accessoires
und Schmuck, kann Allergien auslösen.
- PCP: Weit verbreitetes Konservierungsmittel, gem. ChemVerbotsVO
verboten.
- Zinnorganik (TBT,DBT,DOT): Einsatz als Antifoulingmittel, Stabilisatoren
in einigen Kunststoffen
- Sicherheitstests (z.B. auf Entflammbarkeit)
- Funktionstests (wie z.B. Wasch- und Reinigungsversuche, Licht-,
Schweiß- und Reibechtheiten, Pilling etc.)
- Sicherstellung der Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher
Vorgaben
- Erfüllung von nationalen und internationalen Standards
- Warenzeichen Schutz
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CODE OF CONDUCT
Unsere Kunden sind Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen,
bestimmte Standards verfolgen, Maßstäbe setzen und im
Fokus der öffentlichen Interesses stehen.
Nicht zuletzt deshalb haben auch wir uns ganz bewusst zur Einhaltung
ethischer Grundsätze im Geschäftsleben verpflichtet und
achten auch bei unseren Lieferanten auf deren Einhaltung:
Als typische Grundsätze sind hier zu nennen:
- Verzicht / Bekämpfung von Kinderarbeit
- Verzicht / Bekämpfung von Zwangsarbeit
- Erhaltung von Gesundheit & Sicherheit
- Verzicht / Bekämpfung von Diskriminierung
- Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen
- Erhaltung und Schutz von Umwelt / Umgebung
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