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Produktsicherheit

          --> KINDERSPIELZEUG
             --> INSPEKTIONEN
             --> LABORTESTS
             --> CODE OF CONDUCT

Seit 1991 beziehen wir unsere Artikel größtenteils direkt von Herstellern in Fernost und arbeiten heute mit eigenen Sourcing Agents in Hong Kong und Shanghai.

Wir sind selbst regelmäßig vor Ort, besuchen Messen, besichtigen und kontrollieren die Produktionsstätten unserer alten und neuen Lieferanten.

Bei der Auswahl unserer Lieferanten legen wir großen Wert auf den Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000 und ggfs. auch nach Umwelt DIN ISO 14000 und bevorzugen diese.

Unsere langjährige Erfahrung sowie die Zusammenarbeit mit SGS garantiert unseren Kunden auch beim Thema Zugabeartikel einwandfreie Qualität und sichere Produkte.

Wir achten schon lange streng auf die Einhaltung aller Qualitätsvorgaben (AQL) und gesetzlichen Vorschriften (EU Normen). Selbst darüber hinausgehenden individuellen Vorgaben unserer Kunden, z.B. bzgl. der Verwendung von PVC oder der Einhaltung des strengeren OEKO TEX Standards bei Textilien o.ä. wird selbstverständlich entsprochen.
Bereits im Vorfeld einer Promotion kann so durch selektive Vorschläge der Einsatz unerwünschter Materialien gezielt vermieden werden.

Wie erwähnt, arbeiten wir eng zusammen mit SGS, die für uns vor Ort die Produktionsabläufe sowie die Einhaltung der jeweils anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben prüft, bestätigt und ggfs. zertifiziert.
Die Sicherheitsprüfung neuer Artikel lassen wir von den zuständigen TÜV-Prüfstellen in Deutschland vornehmen.

Je nach dem Gefährdungspotential der Artikel und in Absprache mit unseren Kunden wird festgelegt, welche Nachweise gewünscht und vom Lieferanten beizubringen sind.






KINDERSPIELZEUG

Für das Inverkehrbringen von Kinderspielzeug besteht die Norm DIN EN 71, deren Anforderungen erfüllt sein müssen. Beim Inverkehrbringen muss das Spielzeug der CE-Kennzeichnung versehen sein, durch die der Hersteller oder Importeur bestätigt, dass das Spielzeug den europäischen grundlegenden Sicherheitsanforderungen entspricht.
Das CE-Zeichen stellt einen wesentlich niedrigeren Sicherheitsstandard dar als die DIN EN 71. Aus diesem Grunde lassen wir unsere Artikel ggfs. nach der strengeren DIN EN 71 prüfen.
Auf die Einhaltung aller Vorschriften bzgl. Chemie in Kinderspielzeug, wie z.B. das PVC-Verbot für Babyspielsachen, legen wir erhöhten Wert.

Hierbei gilt es eine Vielzahl von Punkten zu beachten:

  • Anforderungen bezüglich mechanischer Merkmale
  • Anforderungen bezüglich der chemischen Zusammensetzung
  • Anforderungen bezüglich der Entflammbarkeit
  • Anforderungen bezüglich elektrischer Merkmale
  • Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit

Vorschriftgemäß werden Spielsachen mit Gebrauchsanweisungen, aber ggfs. mit auch Verwendungsbeschränkungen und speziellen Warnhinweisen, z.B.: "Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Enthält verschluckbare Kleinteile!“ versehen.

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INSPEKTIONEN

Bedingt durch ein weltweites Netzwerk von Inspektoren ist SGS in der Lage, unsere Lieferanten vor Ort zu beurteilen und uns einen genauen Überblick über den Qualitätsausfall zu geben. SGS arbeitet nach der anerkannten Inspektionsmethode DIN ISO 2859-1 und stellt detaillierte Inspektionsberichte aus.

Es bestehen - in Absprache mit unseren Kunden - folgende Inspektionsmöglichkeiten:

Pre Production Check:
Sichert die Produktion schon vor Produktionsstart ab und reduziert das Risiko einer Gefährdung der Produktion durch mangelhafte Materialien und Komponenten.

Initial Production Check:
Sichert Ihre Produktion bei Produktionsbeginn ab und ermöglicht rechtzeitige Korrekturen festgestellter Mängel.

During Production Check:
überprüft die Qualität während der Produktion und ermöglicht die Beurteilung der Produktqualität in der laufenden Herstellung.

Final Random Inspection:
Diese Stichprobenendkontrolle beinhaltet das Erscheinungsbild, die Verarbeitungsqualität und Funktion bis hin zu Etikettierung und Verpackung vor Auslieferung der Produkte.

  • Nachbearbeitung oder auch 100%ige Qualitätskontrollen in Einzelfällen
  • Permanente Qualitätskontrollen bei unseren Lieferanten
  • Loading Supervision (L/S) Die Überwachung der Verladung unserer Ware in Container.

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LABORTESTS


Seitens der Verbraucher wächst auch im Bereich Zugabeartikel das Bewußtsein und die berechtigte Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten, die Ihre Gesundheit nicht beeinträchtigen.
Wir setzen deshalb auf Qualität, Leistung und ggfs. anerkannte Prüfzeichen, indem wir Zugabeartikel analysieren / testen lassen und so die Unbedenklichkeit sicherstellen und nachweisen können.

In zertifizierten Laboratorien und mit Hilfe der Spezialisten von SGS liegt der Fokus auf der Bestimmung von gefährlichen bzw. verbotenen Substanzen und Einhaltung der Standards.

Es wird je nach Artikel getestet auf:

  • Allergisierende Dispersionsfarbstoffe: Einsatz als Farbmittel für synthetische Fasern
  • AZO-Farbstoffe: Häufig eingesetzte Farbstoffklasse, von denen einige gesetzlich verboten sind (BGVO).
  • Cadmium (in PVC): Toxisches Metall, das zum Stabilisieren und Färben von Kunststoffen (PVC) eingesetzt wird.
  • Chlororganische Carrier: Färbehilfsmittel für synthetische Fasern, einige dieser Carrier können krebserregend sein.
  • Chrom VI: Verwendung in Lederproduktion und Textilfärbung
  • Formaldehyd: Häufig eingesetzte Substanz (Glanz, Antiknitter, Bügelleicht, etc.), kann krebserregend sein.
  • Krebserregende Farbstoffe: Eingesetzte Farbstoffe unterschiedlicher Klassen
  • Nickelabgabe: Häufig eingesetztes Metall in Accessoires und Schmuck, kann Allergien auslösen.
  • PCP: Weit verbreitetes Konservierungsmittel, gem. ChemVerbotsVO verboten.
  • Zinnorganik (TBT,DBT,DOT): Einsatz als Antifoulingmittel, Stabilisatoren in einigen Kunststoffen
  • Sicherheitstests (z.B. auf Entflammbarkeit)
  • Funktionstests (wie z.B. Wasch- und Reinigungsversuche, Licht-, Schweiß- und Reibechtheiten, Pilling etc.)
  • Sicherstellung der Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Vorgaben
  • Erfüllung von nationalen und internationalen Standards
  • Warenzeichen Schutz

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CODE OF CONDUCT

Unsere Kunden sind Unternehmen, die soziale Verantwortung übernehmen, bestimmte Standards verfolgen, Maßstäbe setzen und im Fokus der öffentlichen Interesses stehen.
Nicht zuletzt deshalb haben auch wir uns ganz bewusst zur Einhaltung ethischer Grundsätze im Geschäftsleben verpflichtet und achten auch bei unseren Lieferanten auf deren Einhaltung:

Als typische Grundsätze sind hier zu nennen:

  • Verzicht / Bekämpfung von Kinderarbeit
  • Verzicht / Bekämpfung von Zwangsarbeit
  • Erhaltung von Gesundheit & Sicherheit
  • Verzicht / Bekämpfung von Diskriminierung
  • Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen
  • Erhaltung und Schutz von Umwelt / Umgebung

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  Kamloth & Kamloth GmbH
   Kaselowskystrasse 4 | D- 33615 Bielefeld | Tel.: +49(0)521.988750